Rechtsprechung
BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Prof. Dr. Lorenz
Vertragliche Verpflichtung des Mieters zu "Schönheitsreparaturen" als synallagmatische Hauptpflicht und ergänzende Vertragsauslegung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung eines Pachtvertrags über eine Gaststätte - Anspruch auf Schadensersatz wegen Unterlassung von Schönheitsreparaturen - Wirtschaftliche Sinnlosigkeit etwaiger Schönheitsreparaturen wegen eines vom Verpächter durchgeführten Umbaus - Verpflichtung zur Vornahme von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 581 Abs. 2, § 535, § 536, § 157
Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 77, 301
- NJW 1980, 2347
- NJW 1981, 48 (Ls.)
- MDR 1981, 45
- WM 1980, 1176
- JR 1981, 118
Wird zitiert von ... (100) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61
Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei …
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Falls die Vertragschließenden zu einem bestimmten Punkt keine Regelung treffen, kann meist angenommen werden, daß sie die Ausgestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen den Gesetzesvorschriften überlassen (vgl. die Senatsurteile BGHZ 40, 91, 103 und NJW 1975, 1116 [BGH 19.03.1975 - VIII ZR 262/73] = WM 1975, 419, 421).Die richterliche Auslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen und sie muß in dem Vertrag auch eine Stütze finden (vgl. die BGH Urteile BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; WM 1960, 696, 698; BGHZ 40, 91, 103).
Sie muß sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhang des Vereinbarten ergeben, so daß ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde (BGHZ 12, 337, 343; 29, 107, 110; 40, 91, 104).
- BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74
Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Die Beweislast dafür, daß der veränderte Zustand der Pachtsache nur auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist, trifft regelmäßig den Pächter (vgl. für die Miete BGHZ 66, 349, 351) [BGH 14.04.1976 - VIII ZR 288/74]. - BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53
Kündigung eines Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Sie muß sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhang des Vereinbarten ergeben, so daß ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde (BGHZ 12, 337, 343; 29, 107, 110; 40, 91, 104).
- BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 186/76
Erstattung der Ausführungen der Schönheitsreparaturen für eine Mietwohnung - …
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Soweit die Beklagten geltend machen, die Pachtsache habe sich bei der Übernahme durch sie in keinem besseren Erhaltungszustand befunden als bei Beendigung des Pachtvertrages, wird es die vom erkennenden Senat in dem Urteil vom 30. November 1977 - VIII ZR 186/76 (WM 1978, 227) vertretene Rechtsansicht beachten müssen. - BGH, 31.01.1952 - III ZR 131/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Daher braucht der Kläger nicht zur Leistungsklage überzugehen (vgl. BGH Urteil vom 31. Januar 1952 - III ZR 131/51 = LM ZPO § 256 Nr. 5 und BGH Urteil vom 15. November 1977 - VI ZR 101/76 = NJW 1978, 210 [BGH 15.11.1977 - VI ZR 101/76], insoweit in BGHZ 70, 39 nicht abgedruckt). - BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57
Wiederkaufserklärung einer Gemeinde
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Sie muß sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhang des Vereinbarten ergeben, so daß ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde (BGHZ 12, 337, 343; 29, 107, 110; 40, 91, 104). - BGH, 20.10.1976 - VIII ZR 51/75
Voraussetzungen für den Verzug mit einer Hauptleistungspflicht - Vertraglich …
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Der erkennende Senat hat deshalb in seinem Urteil vom 20. Oktober 1976 (VIII ZR 51/75 = WM 1976, 1277) ausgeführt, daß die Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen Hauptpflicht des Mieters ist und nicht nur eine Nebenpflicht. - BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
Alkoholtest
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Daher braucht der Kläger nicht zur Leistungsklage überzugehen (vgl. BGH Urteil vom 31. Januar 1952 - III ZR 131/51 = LM ZPO § 256 Nr. 5 und BGH Urteil vom 15. November 1977 - VI ZR 101/76 = NJW 1978, 210 [BGH 15.11.1977 - VI ZR 101/76], insoweit in BGHZ 70, 39 nicht abgedruckt). - BGH, 19.03.1975 - VIII ZR 262/73
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Falls die Vertragschließenden zu einem bestimmten Punkt keine Regelung treffen, kann meist angenommen werden, daß sie die Ausgestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen den Gesetzesvorschriften überlassen (vgl. die Senatsurteile BGHZ 40, 91, 103 und NJW 1975, 1116 [BGH 19.03.1975 - VIII ZR 262/73] = WM 1975, 419, 421). - BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52
Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Die richterliche Auslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen und sie muß in dem Vertrag auch eine Stütze finden (vgl. die BGH Urteile BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; WM 1960, 696, 698; BGHZ 40, 91, 103).
- BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer …
Vielmehr kann, falls die Vertragsschließenden zu einem bestimmten Punkt keine Regelung treffen, zumeist angenommen werden, dass sie die Ausgestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen dem dispositiven Gesetzesrecht überlassen haben (BGHZ 77, 301, 304; 40, 91, 103; Senatsurteil vom 19. März 1975 - VIII ZR 262/73, WM 1975, 419, unter IV 2 a). - BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84
Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag
Das Amtsgericht hält das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 26O/79 (BGHZ 77, 301) nicht für einschlägig, in welchem die ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages für möglich gehalten wurde, wonach der Pächter anstelle seiner Verpflichtung aus dem Pachtvertrag, Schönheitsreparaturen vornehmen zu lassen, bei Beendigung des Vertrages dem Verpächter einen Ausgleich in Geld zahlen muß, wenn der Verpächter die Pachtsache umbaut und dadurch die Schönheitsreparaturen zerstört werden.Das Oberlandesgericht Schleswig hat angenommen, die in BGHZ 77, 301 für den Pachtvertrag vertretene Ansicht gelte auch für den Wohnungsmietvertrag.
Die Entscheidungserheblichkeit wäre nämlich nur dann fraglich, wenn die Wirksamkeit der §§ 3 Abs. 3, 17 des Mietvertrages vom 9. Juli 1976, der - im Gegensatz zu dem Pachtvertrag, der Gegenstand des Senatsurteils BGHZ 77, 301 war - ein Formularvertrag ist, nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verneint werden müßte.
Sie ist eine Hauptleistungspflicht und bleibt eine solche auch bei ihrer Übernahme durch den Mieter (BGHZ 77, 301, 305; Senatsurteil vom 20. Oktober 1976 - VIII ZR 51/75 = WM 1976, 1277).
Das Oberlandesgericht Schleswig gelangt im Anschluß an die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 77, 301 im Wege der ergänzenden Auslegung zu der Auffassung, daß der Wohnungsmieter, der sich in einem Formularmietvertrag allgemein zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet hat, von dieser Verpflichtung nicht deswegen ersatzlos befreit wird, weil in dem Zeitpunkt, in dem die Schönheitsreparaturen auszuführen sind, das Mietobjekt umgebaut wird und dadurch die Schönheitsreparaturen zerstört würden.
a) Da der Mietvertrag für den Fall des Umbaus der Wohnräume keine Regelung enthält, es aber im Widerspruch zu dem Inhalt des Vertrages stände, wenn der Mieter für diesen Fall von seiner Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen ersatzlos befreit würde, obgleich der Vermieter seine eigene Leistung voll erbracht hat, besteht eine Vertragslücke, die ebenso wie in dem Fall, welcher der Entscheidung in BGHZ 77, 301 zugrundelag, durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
bb) Zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unzulässig wäre (vgl. die Nachweise in BGHZ 77, 301, 304), führt die vom erkennenden Senat für richtig gehaltene Auslegung nicht.
Es wäre widersinnig, den Vermieter, der zum Umbau entschlossen ist, auf die Forderung auf Vornahme der Schönheitsreparaturen in den noch nicht umgebauten Räumen zu beschränken (BGHZ 77, 301, 304).
Die gebotene Interessenabwägung ergibt aber zugleich, daß die Forderung des Vermieters nicht über den Betrag hinausgeht, den der Mieter hätte aufwenden müssen, wenn er ohne den Umbau seiner Vertragspflicht nachgekommen wäre (BGHZ 77, 301, 305).
- BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08
Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender …
Die hälftige Teilung sämtlicher Schäden hätte eine erhebliche Erweiterung der eingegangenen Verpflichtung und die Schaffung einer über den wesentlichen Inhalt des Vertrags hinausgehenden zusätzlichen Bindung dargestellt, auf die sich die Parteien redlicherweise nicht hätten einlassen müssen (vgl. BGHZ 77, 301, 304 ; BGH, Urteil vom 6. Juli 1989 - III ZR 35/88 - NJW-RR 1989, 1490, 1491).
- BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99
Abgeltung der Instandsetzungspflicht des Mieters nach Beendigung des …
Zur ergänzenden Auslegung eines Mietvertrages dahin, daß der Mieter anstelle der Verpflichtung, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchführen zu lassen, dem Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Ausgleich in Geld zu zahlen hat, wenn dieser das Mietobjekt umbaut und dadurch die Instandsetzungsmaßnahmen zerstört würden (im Anschluß an BGHZ 77, 301; 92, 363).Daher entspricht es nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien, dem Vermieter anstelle des wirtschaftlich sinnlos gewordenen Anspruchs auf Durchführung von Schönheitsreparaturen einen entsprechenden Geldanspruch zu geben (BGHZ 77, 301, 304 f.; 92, 363, 369 ff.).
- BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 231/84
Wiederherstellungsanspruch des gewerblichen Vermieters
Die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Geldausgleich für wegen Umbau des Mietobjekts entfallender Schönheitsreparaturen (BGHZ 77, 301 [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79] und BGHZ 92, 363) ist nicht einschlägig. - BGH, 12.02.2014 - XII ZR 76/13
Beendigung des Geschäftsraummietvertrages: Vermieteranspruch auf Geldersatz statt …
a) Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, im Wege der ergänzenden Auslegung des Mietvertrags ein Anspruch des Vermieters auf Geldersatz für vom Mieter geschuldete und nicht erbrachte Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen ergeben kann, wenn dieser bei Auszug die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen nicht ausführt, weil der Vermieter die Mieträume anschließend umbauen will und der Mietvertrag für diesen Fall keine ausdrückliche Regelung enthält (Senatsurteil BGHZ 151, 53 = NJW 2002, 2383; BGHZ 77, 301, 304 f. = NJW 1980, 2347, 2348; BGHZ 92, 363, 369 ff. = NJW 1985, 480, 481; BGH Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03 - NJW 2005, 425, 426).Dabei entspricht es nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien, dem Vermieter anstelle des wirtschaftlich sinnlos gewordenen Anspruchs auf Durchführung von Schönheitsreparaturen einen entsprechenden Geldanspruch zu geben (Senatsurteil BGHZ 151, 53 = NJW 2002, 2383; BGHZ 77, 301, 304 f. = NJW 1980, 2347, 2348; BGHZ 92, 363, 369 ff. = NJW 1985, 480, 481; BGH Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03 - NJW 2005, 425, 426).
In dieser besonderen Situation ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, weil davon ausgegangen werden kann, dass die Vertragsparteien nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte vereinbart hätten, dem Vermieter anstelle des wirtschaftlich sinnlos gewordenen Anspruchs auf Durchführung von Renovierungsarbeiten einen entsprechenden Geldanspruch zu geben (vgl. BGHZ 77, 301, 304 f. = NJW 1980, 2347, 2348).
Eine entsprechende Auslegung des Mietvertrags würde vielmehr zu einer erheblichen Erweiterung der Rechte des Vermieters führen, die im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zulässig ist (vgl. BGHZ 77, 301, 304 = NJW 1980, 2347).
- BGH, 08.10.2008 - XII ZR 15/07
Schonheitsreparaturen umfassen auch Teppichreinigung!
Bei der danach geschuldeten üblichen Reinigung des Teppichbodens handelt es sich, anders als bei der Übernahme der Schönheitsreparaturen, nicht um die Übernahme einer ursprünglich der Klägerin als Vermieterin obliegenden Pflicht und damit um einen Teil der Gegenleistung der Beklagten für die von der Klägerin geschuldete Gebrauchsüberlassung (vgl. zu den Schönheitsreparaturen: BGHZ 77, 301, 304 f. ; 92, 363, 369 ff. ). - BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03
Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes …
aa) Eine im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließende Regelungslücke besteht, wenn der Vertrag innerhalb des durch ihn gesteckten Rahmens oder innerhalb der objektiv gewollten Vereinbarung ergänzungsbedürftig ist, weil eine Vereinbarung in einem regelungsbedürftigen Punkt fehlt (z.B.: Senatsurteile BGHZ 125, 7, 17; 84, 1, 7 und BGHZ 77, 301, 304;… Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, § 157 Rn. 35). - BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei …
Soweit in dem Beschluß aaO eine unangemessene Benachteiligung des zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichteten Mieters insbesondere mit dem Hinweis auf die dem Rechnung tragende Mietzinskalkulation des Vermieters verneint wird (…aaO unter 2 c bb), handelt es sich entgegen der Kritik von Emmerich und Sonnenschein (…aaO) nicht um eine "unbewiesene Tatsachenbehauptung", sondern um eine Folgerung daraus, daß die vom Mieter übernommene Renovierungsverpflichtung rechtlich und wirtschaftlich einen Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung der Räume zu leistenden Entgelts darstellt (…aaO zu 3 b cc; Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79 = BGHZ 77, 301, 305) [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79], das der Vermieter andernfalls zwangsläufig über einen entsprechend höher kalkulierten Mietzins hereinholen müßte. - BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in …
Allerdings ist besonders darauf zu achten, daß sie nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führt (vgl. dazu BGHZ 77, 301, 304 [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79] m.w.N.). - BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von …
- BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen …
- BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …
- BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 362/04
Zulässigkeit des Wärmecontracting
- BGH, 17.02.1992 - II ZR 140/91
Entlassung des GmbH-Geschäftsführers aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot …
- BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06
Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des …
- BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 24/12 R
Auskunfts- bzw. Herausgabeanspruch der Krankenkasse gegenüber einem Augenoptiker …
- BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 27/12 R
Krankenversicherung - Krankenkasse - Erteilung von Auskünften und Herausgabe von …
- OLG Hamm, 26.06.1998 - 30 REMiet 1/98
Nebenkosten; Rückforderung wegen versäumter Abrechnungsfrist
- BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03
Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen …
- BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 64/84
Ausübung einer Option auf Verlängerung eines Mietverhältnisses nach Kündigung des …
- BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96
Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von …
- BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90
Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau
- OLG Hamburg, 11.05.2022 - 13 U 1/21
Verpflichtung des Darlehnsgebers zur Zahlung von Zinsen an den Darlehnsnehmer für …
- BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 126/86
Berechnung des rückständigen Mietzinses; Vertragliche Einschränkung des …
- KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
Mietvertrag: Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit, …
- BGH, 22.05.1985 - VIII ZR 220/84
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung einer mit gemieteten …
- OLG Zweibrücken, 07.07.2021 - 7 U 88/20
Ordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses durch ergänzende Vertragsauslegung
- BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Anybet
- BGH, 01.12.1997 - II ZR 232/96
Auslegung einer Kündigungsklausel im Dienstvertrag eines Fremdgeschäftsführers
- BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02
Rechte des Käufers nach Erlöschen der Baugenehmigung und Rückzahlung der …
- BGH, 18.11.2009 - VIII ZR 347/08
Voraussetzungen für die Verzinsung einer vom Leasingnehmer gezahlten Kaution …
- OLG Schleswig, 17.01.1983 - 6 REMiet 3/82
Vorlage zum Rechtsentscheid; Wohnraummietsache; Anhörung der Parteien; …
- BGH, 12.10.2012 - V ZR 222/11
Notarieller Erbteilskaufvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung nach hypothetischem …
- BGH, 14.01.2005 - V ZR 99/04
Anforderungen an die Darstellung der Anträge im Berufungsurteil
- BGH, 04.02.1987 - VIII ZR 355/85
Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder …
- BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99
Ansprüche des Pächters bei Übergang des weinbaulichen Wiederbepflanzungsrechts …
- OLG Koblenz, 26.01.2006 - 5 U 319/04
Tierhalterhaftung: Sorgfaltspflichten beim Gruppenausritt mit einem zum Auskeilen …
- LG Düsseldorf, 16.01.2013 - 12 O 450/11
Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Urheberrechtsabgaben aus einem …
- BGH, 23.01.2018 - II ZR 76/16
Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der …
- BFH, 13.08.2003 - II R 52/01
GrEStG - einheitlicher Erwerbsgegenstand
- BGH, 13.05.1993 - IX ZR 166/92
Bürgschaft für Versorgungsanspruch bei Forderungsübergang auf Träger der …
- OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 15 U 69/15
Begriff des Anbietens i.S. von § 9 Abs. 2 Nr. 1 PatG
- LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
Bezugnahmeklausel - Chefarztvertrag - Ersetzung des BAT durch TV-Ärzte/VKA oder …
- BGH, 08.12.1982 - VIII ZR 219/81
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
- BGH, 23.01.2018 - II ZR 73/16
Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der …
- BVerwG, 21.08.2003 - 7 C 25.02
Rückübertragung; Unternehmensreste; Verfügungssperre; Geschäftsanteilsverkauf; …
- BGH, 14.10.1993 - III ZR 157/91
Beschlußfähigkeit eines Stiftungskuratoriums
- LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
Hausarztzentrierte Versorgung
- LAG Düsseldorf, 30.06.2011 - 11 Sa 276/11
Höchstzulässige Arbeitszeit nach Tarifvertrag bzw. Gesetz
- BGH, 12.02.1988 - V ZR 8/87
Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Tragung von Erschließungskosten
- AG Hamburg-Altona, 11.05.2015 - 314a C 210/14
Mietzinsforderung nach Wohnflächenvergrößerung
- BGH, 22.02.1989 - III ZR 27/88
Auslegung von Verträgen als bürgerlich-rechtliche Gestattungsverträge - …
- OLG Köln, 11.09.2007 - 18 U 76/07
Auslegung einer notariellen Urkunde im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung
- BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 370/89
Ansprüche der Gemeinde für die Nutzung von Grund und Boden durch ein …
- BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88
Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines …
- BGH, 22.03.1991 - V ZR 318/89
Vereinbarung mit Dritten - Grundstückskaufvertrag - Rechtliche Einheit - …
- OLG Köln, 13.03.2008 - 18 U 85/06
Begründen eines i.S.v. § 256 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) …
- BGH, 21.10.1983 - V ZR 121/82
Zur Beurkundungspflicht von Zusatzvereinbarungen
- OLG München, 17.09.1986 - 21 U 5063/85
- LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT und ergänzende Tarifverträge - keine …
- BGH, 08.04.1981 - VIII ZR 142/80
Pflicht des Mieters zur Renovierung - Pflicht des Vermieters, die Räume in einen …
- BGH, 13.01.1982 - VIII ZR 186/80
Abschluss eines Mietvertrages über ein Café - Durchführung von …
- BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03
Ausgleich für Vorgriffsstunden eines Lehrers
- BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 186/79
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Risiko eines Vollmachtmissbrauchs - Mißssbrauch …
- BGH, 23.02.1984 - IX ZR 3/83
Abschluss eines Vergleichs bezüglich des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidung - …
- OLG Dresden, 07.09.2009 - 4 U 1043/09
Formularmäßige Begrenzung der Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung auf …
- OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00
Verjährungsunterbrechung durch Erhebung der Wechselklage
- BGH, 23.01.2018 - II ZR 74/16
Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der …
- OLG Köln, 26.06.2013 - 13 U 160/11
- OLG Hamm, 11.03.2008 - 10 U 114/07
Keine Pflicht zur Übertragung von Betriebsinhaberprämien bei Beendigung von …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2020 - 21 U 57/17
Schadensersatz aus einem Architektenvertrag wegen mangelhafter Planungsleistung …
- OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 17 U 76/02
- BGH, 23.01.2018 - II ZR 75/16
Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der …
- OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
Geschäftsraummiete: Ausgleichsanspruch des Mieters bei abweichend von den …
- LG Köln, 26.09.2013 - 1 S 275/12
Duldung einer Wohnflächenerweiterung im Hinblick auf die objektive Verbesserung …
- BGH, 24.06.1982 - VII ZR 244/81
Architektenbindung nach Inkrafttreten des Koppelungsverbots des …
- OLG Köln, 19.10.2018 - 1 U 74/17
- OLG Düsseldorf, 10.02.1994 - 10 U 50/93
Mängel und Kündigung in der Gaststättenpacht
- OLG Koblenz, 24.03.2000 - 10 U 700/99
Rückzahlung des Krankentagegeldes; Beendigung der Krankentagegeldversicherung …
- BGH, 08.12.1988 - II ZR 153/88
Dynamisierung einer Anwartschaft aufgrund einer Versorgungszusage
- LG Frankfurt/Main, 23.04.2020 - 5 O 420/19
Grundstückskaufvertrag über Ackerland - Nachzahlungspflicht bei Aufwertung zu …
- LG Köln, 16.09.2014 - 21 O 2/11
Klage eines Anlegers gegen Sal. Oppenheim größtenteils stattgegeben
- OLG Düsseldorf, 03.03.1994 - 10 U 133/93
Übergabe von Räumen nach Beendigung der Mietzeit in bezugsgeeignetem Zustand
- BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
Zulässigkeit einer Feststellungswiderklage - Auslegung eines …
- LAG Hessen, 06.07.2017 - 11 Sa 1635/16
Die von der Kassenärztlichen Vereinigung zugunsten eines - in einer …
- KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
Gewerberaummiete: Voraussetzung für Ersatzansprüche des Vermieters bei …
- OLG Koblenz, 06.10.1999 - 5 U 1802/98
Feststellungsklage, Übergang zur Leistungsklage während des Rechtsstreits
- OLG Naumburg, 17.11.1998 - 9 U 135/98
Schadensersatzanspruch gegen ein privatrechtlich ausgestaltetes Unternehmen der …
- ArbG Eisenach, 09.11.2000 - 2 Ca 804/99
- LG Duisburg, 11.06.1996 - 23 (7) S 426/95
Verpflichtung des Mieters zur Zahlung eines Ausgleichs für die Renovierung seiner …
- KG, 27.09.2001 - 8 U 3651/00
Vorzeitige fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses - Entkernung des …
- OLG Hamburg, 20.07.1983 - 4 U 202/82
Mietrecht: Haftung für Schönheitsreparaturen - Gesamtschuld für Vor- und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - 12 N 30.11
Friedhofsbahn; bahnnotwendige Grundstücke; endgültige Einstellung der …
- OLG Karlsruhe, 01.03.1988 - 3 REMiet 2/87
Wirksamkeit von Klauseln in einem Mietvertrag; Prozentuale Beteiligung des …
- OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 REMiet 3/82
Mietverhältnis über Wohnraum; Verpflichtung des Mieters zur Übernahme von …
- BGH, 22.01.1985 - KZR 3/84
Anspruch auf Vergütung und Auslagenerstattung wegen unrechter vorzeitiger …
- OLG Jena, 24.10.2012 - 1 Sch 1/12
- BGH, 16.06.1983 - IX ZR 20/82
Anspruch auf Auseinandersetzung des Gesamtgutes nach Scheidung der Ehe - …
- LG Hildesheim, 15.10.2008 - 2 O 129/08
Ackerbau; Anbauflächenüberlassung; Ausgleichszahlung; betriebsindividuelle …
Rechtsprechung
BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maklervertrag - Nachweismaklervertrag - Gesetzliches Verbot
- zimmermann-notar-rostock.de
Wirsamkeit Maklervertrag (mit Nachweismakler) auch ohne Gewerbeerlaubnis
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Ohne Gewerbeerlaubnis abgeschlossene Maklerverträge sind wirksam
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Nachweismakler, Maklervertrag trotz fehlender Gewerbeerlaubnis wirksam, Wirksamkeit Immobilienmaklervertrag
Papierfundstellen
- BGHZ 78, 269
- NJW 1981, 387
- MDR 1981, 213
- DB 1981, 421
- JR 1981, 118
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.04.1968 - VI ZR 217/65
Wirksamkeit eines Verkaufs von Futtermittel - Rechtliche Beurteilung von …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80
Insbesondere ergibt sich daraus nicht, daß sie sich gegen die privatrechtliche Wirksamkeit und gegen den wirtschaftlichen Erfolg (vgl. dazu BGH NJW 1968, 2286) der Maklertätigkeit richten wolle.Solche Vorschriften sind im allgemeinen nicht als Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB anzusehen (vgl. BGH LM BGB § 134 Nr. 56 = NJW 1968, 2286;… ebenso MünchKomm/Mayer-Maly Rdn. 90, Soergel-Hefermehl 11. Aufl. Rdn. 20 u. 33, Staudinger/Dilcher 12. Aufl. Rdn. 31 jeweils zu § 134).
- BGH, 11.03.1970 - IV ZR 803/68
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Entstehen des …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80
Folge man allerdings der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 11. März 1970 - IV ZR 803/68 - WM 1970, 855) und der herrschenden Meinung, so habe der Kläger die Provision verdient.Die Frage der Mitursächlichkeit in der hier gegebenen Fallgestaltung ist vom früheren IV. Zivilsenat zeitlich nach dem Berufungsurteil in dem Rechtsstreit IV ZR 92/78 am 26. September 1979 entschieden worden (NJW 1980, 123 = WM 1979, 1363; vgl. auch schon WM 1970, 855).
- BGH, 12.04.1978 - IV ZR 157/75
Unwirksamkeit eines Vertrages wegen unerlaubter Arbeitsvermittlung - …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80
Die Rechtsprechung hat das auch für Fälle der gesetzwidrigen Ausübung einer gewerblichen oder geschäftsmäßigen Tätigkeit angenommen, so für die unerlaubte Rechtsberatung (BGHZ 37, 258), für unerlaubte Arbeitsvermittlung (schon BGH WM 1969, 404, zuletzt bestätigt in BGH WM 1978, 949), für verbotene Heilmittelwerbung (BGHZ 53, 152), für im Reisegewerbe verbotenerweise vermittelte Darlehen (BGHZ 71, 358).
- BGH, 26.09.1979 - IV ZR 92/78
Kausalität der Nachweistätigkeit eines Maklers für den später zustande gekommenen …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80
Die Frage der Mitursächlichkeit in der hier gegebenen Fallgestaltung ist vom früheren IV. Zivilsenat zeitlich nach dem Berufungsurteil in dem Rechtsstreit IV ZR 92/78 am 26. September 1979 entschieden worden (NJW 1980, 123 = WM 1979, 1363; vgl. auch schon WM 1970, 855). - BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68
Teilweise Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80
Die Rechtsprechung hat das auch für Fälle der gesetzwidrigen Ausübung einer gewerblichen oder geschäftsmäßigen Tätigkeit angenommen, so für die unerlaubte Rechtsberatung (BGHZ 37, 258), für unerlaubte Arbeitsvermittlung (schon BGH WM 1969, 404, zuletzt bestätigt in BGH WM 1978, 949), für verbotene Heilmittelwerbung (BGHZ 53, 152), für im Reisegewerbe verbotenerweise vermittelte Darlehen (BGHZ 71, 358). - BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76
Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80
Die Rechtsprechung hat das auch für Fälle der gesetzwidrigen Ausübung einer gewerblichen oder geschäftsmäßigen Tätigkeit angenommen, so für die unerlaubte Rechtsberatung (BGHZ 37, 258), für unerlaubte Arbeitsvermittlung (schon BGH WM 1969, 404, zuletzt bestätigt in BGH WM 1978, 949), für verbotene Heilmittelwerbung (BGHZ 53, 152), für im Reisegewerbe verbotenerweise vermittelte Darlehen (BGHZ 71, 358). - BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80
Die Rechtsprechung hat das auch für Fälle der gesetzwidrigen Ausübung einer gewerblichen oder geschäftsmäßigen Tätigkeit angenommen, so für die unerlaubte Rechtsberatung (BGHZ 37, 258), für unerlaubte Arbeitsvermittlung (schon BGH WM 1969, 404, zuletzt bestätigt in BGH WM 1978, 949), für verbotene Heilmittelwerbung (BGHZ 53, 152), für im Reisegewerbe verbotenerweise vermittelte Darlehen (BGHZ 71, 358). - BGH, 10.12.1968 - VI ZR 194/67
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80
Die Rechtsprechung hat das auch für Fälle der gesetzwidrigen Ausübung einer gewerblichen oder geschäftsmäßigen Tätigkeit angenommen, so für die unerlaubte Rechtsberatung (BGHZ 37, 258), für unerlaubte Arbeitsvermittlung (schon BGH WM 1969, 404, zuletzt bestätigt in BGH WM 1978, 949), für verbotene Heilmittelwerbung (BGHZ 53, 152), für im Reisegewerbe verbotenerweise vermittelte Darlehen (BGHZ 71, 358). - Drs-Bund, 15.06.1972 - BT-Drs VI/3535
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80
Durch das Erlaubniserfordernis soll die Möglichkeit eröffnet werden, den Zugang zum Gewerbe zu regeln, nicht erst nach Eintritt eines Schadens bei nachgewiesener Unzuverlässigkeit einzugreifen und die Gewerbeausübung zu untersagen (vgl. die Zitate aus BT-Drucks. VI/3535 bei Landmann/Rohmer/ Marcks GewO I § 34 c Rdn. 2).
- BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Teilnehmer an in Deutschland unzulässigen und nicht genehmigungsfähigen …
Aus diesem Grund ist die von der Revision angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit von unter Verstoß gegen Ordnungsvorschriften geschlossenen, aber ansonsten unbedenklichen Rechtsgeschäften (zum Vertriebsvertrag über verschreibungspflichtige Arzneimittel bei fehlender Apothekenzulassung vgl. BGH…, Urteil vom 23. April 1968 - VI ZR 217/65, NJW 1968, 2286, [juris Rn. 26 bis 30]; zum Maklervertrag bei fehlender Gewerbeerlaubnis vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1980 - IVa ZR 33/80, BGHZ 78, 269 [juris Rn. 12 bis 17]; zum Werkvertrag bei fehlender Eintragung in die Handwerksrolle vgl. BGH…, Urteil vom 22. September 1983 - VII ZR 43/83, BGHZ 88, 240 [juris Rn. 9 bis 14]; zum Darlehensvertrag bei fehlender Erlaubnis für das Betreiben von Kreditgeschäften vgl. BGH…, Urteil vom 19. April 2011 - XI ZR 256/10, WM 2011, 1168 [juris Rn. 20]) nicht auf Glücksspielverträge übertragbar. - BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …
In besonderen Fällen folgt die Nichtigkeit allerdings auch aus der Verletzung einseitiger Verbote, falls der Zweck des Gesetzes anders nicht zu erreichen ist und die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGHZ 37, 258, 262 für einen Verstoß gegen das RBeratG; 53, 152, 157 für verbotene Heilmittelwerbung; 65, 368, 370; 78, 263, 265; 78, 269, 271; vgl. auch BGHZ 85, 39, 43 f).Handelt es sich dagegen um bloße Ordnungsvorschriften, die ein sonst unbedenkliches Rechtsgeschäft aus gewerbepolizeilichen oder ordnungspolitischen Gründen untersagen, so bleibt die Gültigkeit eines dem Verbot zuwider geschlossenen Vertrages unberührt (vgl. BGHZ 53, 152, 157; 71, 358, 361; 78, 269, 272 [BGH 23.10.1980 - IVa ZR 33/80]; BGH NJW 1968, 2286 f [BGH 23.04.1968 - VI ZR 217/65]; Urteil vom 21. April 1972 - V ZR 52/70 = WM 1972, 853, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 59, 1 [BGH 21.04.1972 - V ZR 52/70]).
- BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02
Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt …
Letzteres und damit das Vorliegen eines Verbotsgesetzes wird von der Rechtsprechung regelmäßig bejaht, wenn beide Vertragsparteien mit dem Vertragsschluß ein gesetzliches Verbot verletzen (BGHZ 78, 269, 271; 115, 123, 125; 143, 283, 287).Sollte das Verbot nur die Gemeinde treffen, so führt ein Verstoß nur dann zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB, wenn dem Verbot ein Zweck zugrunde liegt, der gleichwohl die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordert (BGHZ 78, 269, 271; 89, 369, 373; 143, 283, 287).
- BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur …
Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluß des Rechtsgeschäfts wendet, sondern darüber hinaus gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (vgl. BGHZ 53, 152, 156 f.; 78, 269, 271; BGH, NJW 1968, 2286; 1981, 1204, 1205; Urteil vom 14. November 1960 - VIII ZR 116/59 -, LM BGB § 134 Nr. 34 = WM 1960, 1417, 1418).In besonderen Fällen kann sich die Unwirksamkeit allerdings auch aus einer einseitigen Gesetzesübertretung ergeben, falls nämlich der Zweck des Verbotsgesetzes anders nicht zu erreichen ist und die rechtsgeschäftlich getroffene Regelung nicht hingenommen werden darf (BGHZ 37, 258, 262; 53, 152, 157; 65, 368, 370; 78, 263, 265; 78, 269, 271).
- OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
Verbot der Unterwertveräußerung in Baden-Württemberg: Verbotsgesetz nach § 134 …
Sollte das Verbot nur die Gemeinde treffen, so führe ein Verstoß nur dann zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB, wenn dem Verbot ein Zweck zugrunde liege, der gleichwohl die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordere (vgl. BGHZ 78, 269 ff.; 89, 369 ff.; 115, 123 ff.; 143, 283 ff.). - BGH, 18.09.1997 - III ZR 226/96
Erhebung der Beschwerdegebühr
Die Entscheidung des Berufungsgerichts stellt sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig dar (§ 563 ZPO); insbesondere wäre ein zwischen den Parteien zustande gekommener Maklervertrag nicht deshalb nach § 134 BGB nichtig, weil die Klägerin im fraglichen Zeitraum nicht im Besitze einer Maklererlaubnis nach § 34 c GewO war (BGHZ 78, 269, 271 f.). - BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
Formularmäßige Vereinbarung eines Baukostenzuschusses für die Kosten des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts in der Regel nur dann zur Folge, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet; einseitige Verbote begründen die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts dagegen ausnahmsweise nur dann, wenn es mit dem Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 46, 24, 26; 78, 269, 271; 89, 369, 373; 115, 123, 125; 118, 142, 145; 143, 283, 287, jew.m.w.N.). - BGH, 05.05.1992 - X ZR 134/90
Nichtigkeit von Verträgen bei sexualbezogenen Kontaktanzeigen
Die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Urteile des Bundesgerichtshofes (NJW 1981, 387 [BGH 23.10.1980 - IVa ZR 33/80]; NJW 1984, 230, 231 und NJW 1983, 109; NJW 1984, 1175) betreffen nicht vergleichbare Sonderfälle.In den beiden erstgenannten Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof einen Maklervertrag trotz fehlender Gewerbeerlaubnis (NJW 1981, 387 [BGH 23.10.1980 - IVa ZR 33/80]) und einen Werkvertrag trotz pflichtwidriger Nichteintragung in der Handwerksrolle (NJW 1984, 230, 231) für wirksam angesehen, weil die vereinbarte Tätigkeit an sich zulässig war und deshalb vom Schutzzweck der jeweiligen gewerblichen Ordnungsvorschrift nicht erfaßt wurde.
- BGH, 17.01.2003 - V ZR 127/02
Pflichten des Verkäufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den …
Letzteres und damit das Vorliegen eines Verbotsgesetzes wird von der Rechtsprechung regelmäßig bejaht, wenn beide Vertragsparteien mit dem Vertragsschluß ein gesetzliches Verbot verletzen (BGHZ 78, 269, 271; 115, 123, 125; 143, 283, 287).Sollte das Verbot nur die Gemeinde treffen, so führt ein Verstoß nur dann zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB, wenn dem Verbot ein Zweck zugrunde liegt, der gleichwohl die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordert (BGHZ 78, 269, 271; 89, 369, 373; 143, 283, 287).
- BGH, 08.02.2001 - III ZR 45/00
Befangenheit nach Unterzeichnung, aber vor Verkündung des Berufungsurteils
Hingegen ist es unerheblich, ob die Klägerin im fraglichen Zeitpunkt schon ein Gewerbe als Maklerin angemeldet hatte und im Besitz einer Erlaubnis nach § 34 c GewO gewesen war (BGHZ 78, 269). - BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 28/80
Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Steuerberaters
- AG Bottrop, 18.01.2018 - 8 C 135/17
Vergütungsanspruch eines Hundetrainers auch ohne Erlaubnis nach § 11 Abs. I Nr. 8 …
- OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17
Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die …
- BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 385/83
Umgehung beamtenrechtlicher Vorschriften durch Abschluss eines Dienstvertrags - …
- KG, 21.07.2023 - 18 U 37/22
Rückforderung von Spiel- und Wetteinsätzen beim Online-Glücksspiel
- OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
- OLG Rostock, 28.03.2023 - 7 U 95/22
Gewerberechtliche Ordnungsvorschrift kein Verbotsgesetz; Nichtigkeit eines …
- OLG Koblenz, 05.05.2003 - 12 U 40/02
Appartmentkauf im Ausland kann Bauträgervertrag sein
- OLG Koblenz, 24.06.2011 - 2 U 1025/10
Wann ist die Maklerprovision fällig?
- AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08
Kündigung Mietvertrag Grundstücksparzelle Zahlungsverzug
- OLG Köln, 12.09.1990 - 13 U 41/90
Grundsatz des Sachleistungsprinzips; Durchführung von Krankenfahrten ; …
Rechtsprechung
BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 29
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die notarielle Beglaubigung bei Ergänzung und Änderung von Erklärungen - Notwendigkeit der öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift des Notars - Formerfordernisse bei der Änderung der Eintragungsbewilligung - Anforderungen an grundbuchrechtliche ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 78, 36
- NJW 1981, 125
- MDR 1981, 130
- DNotZ 1981, 118 (Ls.)
- DNotZ 1981, 251
- JR 1981, 118
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.04.1978 - V ZB 1/78
Form der Rücknahmeerklärung eines Notars
Auszug aus BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80
Der Senat hat die Frage, ob vom Notar unterzeichnete und von ihm gesiegelte Verfahrenserklärungen (dort: Rücknahme eines Antrages, den er in Vollmacht der Beteiligten gestellt hatte) eine öffentliche Urkunde darstellten, in BGHZ 71, 349, 352 [BGH 11.04.1978 - V ZB 1/78] offen gelassen. - BGH, 09.07.1980 - V ZB 5/80
Eintragung eines Nießbrauchs für Gesamtberechtigte
Auszug aus BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80
Im übrigen sei für den Inhalt der Eintragung darauf hingewiesen, daß bei der Eintragung eines mehreren Personen zustehenden Rechts der Zusatz "als Gesamtberechtigte" nicht genügt; es ist vielmehr ein das Rechtsverhältnis näher kennzeichnender Zusatz wie etwa "als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB" erforderlich (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsbeschluß vom 9. Juli 1980 - V ZB 5/80).
- OLG Frankfurt, 11.01.2001 - 20 W 255/00
Zulässigkeit der notariellen Eigenurkunde bei der Bewilligung einer …
Nach der vom Landgericht im angefochtenen Beschluss zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.7.1980 (BGHZ 78, 36 ff = DNotZ 1981, 118 ff) sind öffentliche Urkunden nach der auch hier maßgeblichen Begriffsbestimmung des § 415 ZPO unter anderem solche Urkunden, die von einer mit öffentlichen Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind.Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind solche Urkundspersonen, die durch staatliche Ermächtigung bestellt sind; zu ihnen gehört auch der Notar (vgl. auch BGH DNotZ 1981, 118, 119).
Hierzu gehören nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch die durch den Notar errichteten Eigenurkunden nach vorausgegangener Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeit, um eine von den Beteiligten bereits abgegebene verfahrensrechtliche Erklärung zu berichtigen oder zu ergänzen oder um sie grundbuchrechtlichen Erfordernissen anzupassen (DNotZ 1981, 118, 119).
Nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ent fällt aber dieses begriffliche Erfordernis, wenn die Einhaltung einer besonderen Form nicht vorgeschrieben ist; eine öffentliche Urkunde liegt dann auch vor, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind (DNotZ 1981, 118, 120).
- OLG München, 22.05.2017 - 34 Wx 87/17
Erlöschen einer Vollmacht zur Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im …
c) In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die Bewilligung auch in der Form der - gesetzlich nicht geregelten - Eigenurkunde erklärt werden kann, die der Notar nach vorangegangener Beurkundungs- oder Beglaubigungstätigkeit aufgrund ausdrücklicher Vollmacht der Urkundsbeteiligten in deren Namen als unterschriebenes und gesiegeltes Schriftstück errichtet (BGHZ 78, 36; Senat vom 4.1.2017, 34 Wx 382-383/16 = FGPrax 2017, 65; auch BayObLG Rpfleger 1982, 416;… Winkler BeurkG 17. Aufl. § 1 Rn. 6). - KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02
Amtstätigkeit des Notars: Berichtigung einer notariellen Urkunde
Für eine Eigenurkunde fehlt es jedenfalls an einer ausdrücklichen Vollmacht der Beteiligten zur Ergänzung oder Änderung ihrer Erklärungen an den Notar (vgl. dazu BGHZ 78, 36).
- OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 382/16
Nachweis der Verfügungsbefugnis bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht mit …
Die - gesetzlich nicht geregelte - Eigenurkunde als ein unterschriebenes und gesiegeltes Schriftstück, das der Notar nach vorangegangener Beurkundungs- oder Beglaubigungstätigkeit aufgrund ausdrücklicher Vollmacht der Beteiligten in deren Namen errichtet hat und in dem er verfahrensrechtliche Erklärungen abgibt, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGHZ 78, 36; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1982, 416;… Winkler BeurkG 17. Aufl. § 1 Rn. 6). - OLG Schleswig, 13.12.2007 - 2 W 198/07
Handelsregistersache: Notarielle Vertretungsbescheinigung aufgrund Einsicht in …
Die Nachricht ist als sog. Eigenurkunde des Notars zu werten, die beispielhaft in § 24 Abs. 3 Satz 2 BNotO für eine Rücknahmeerklärung vorgesehen ist und in der Rechtsprechung für bestimmte Fälle - insbesondere wie hier für eine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit auf Grund einer dem Notar persönlich erteilten Durchführungsvollmacht - als öffentliche Urkunde, die in Papierform der eigenhändigen Unterschrift des Notars und des Siegels bedarf, anerkannt ist (vgl. BGH NJW 1981, 125;… Demharter a.a.O. § 29 Rn. 35;… Eylmann/Vaasen/Hertel a.a.O. § 24 BNotO Rn. 58; Gutachten DNotI-Report 1998, 169). - OLG Jena, 21.10.2002 - 6 W 534/02
Verschmelzungsanmeldung und Schlussbilanz
Auch wenn § 12 HGB unausgesprochen der öffentlich beglaubigten Privaturkunde die öffentliche Urkunde gleichstellt (vgl. § 129 Abs. 2 BGB;… MünchKomm-HGB/Bokelmann, § 12 Rn. 13) und wenn das Notarschreiben als sog. Eigenurkunde des Notars und damit als öffentliche Urkunde in Betracht kommt (vgl. BGHZ 78, 36, 38; BayObLG DNotZ 1983, 434; OLG Frankfurt MittBayNot 2001, 225 m. Anm. Reithmann), so ist eine Heilung des ursprünglichen Formmangels nicht erfolgt. - BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
Die Revision kann sich für ihre Auffassung, eine Unterzeichnung des Protokolls durch den Kläger sei für die Qualifikation als öffentliche Urkunde gemäß §§ 415 ff. ZPO nicht erforderlich, nicht auf das Urteil BGHZ 78, 36, 39 berufen, weil im dort zu beurteilenden Sonderfall einer notariellen Eigenurkunde die Einhaltung einer besonderen Form nicht vorgeschrieben war. - OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 499/15
"Identitätsdiebstahl" rechtfertigt Grundbuchberichtigung
Diese Urkunde ist eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 ZPO (BGHZ 78, 36 = Rpfleger 1980, 465; BayObLG DNotZ 1983, 434;… Winkler, Beurkundungsgesetz, 17. Aufl., § 1 Rn. 6). - BayObLG, 13.07.1982 - BReg. 2 Z 1/82
Nachholung der in einer Auflassungserklärung fehlenden Bezeichnung eines …
3. Die Bezeichnung durch mit Unterschrift und Dienstsiegel versehene amtliche Feststellung des Notars genügt der Form des § 29 Abs. 1 GBO (wie BGHZ 78, 36 ).ergänzt oder grundbuchrechtlichen Erfordernissen angepaßt, so ist eine solche sog. Eigenurkunde des Notars, wenn sie von ihm unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen ist, eine öffentliche Urkunde (näher BGHZ 78, 36 /38 ff. [= DNotZ 1981, 118 m. Anm. Winkler] m. Nachw. die früher teilweise vertretene abweichende Auffassung ist durch dieb) § 28 Satz 1 GBO bestimmt, daß in der Eintragungsbewilligung - Entsprechendes gilt im Falle des § 20 GBO für die dung, der sich der Senat anschließt, überholt).
- BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 24.83
Urkundenbeweis - Öffentliche Urkunde - Beweiskraft - …
Zu diesem Personenkreis gehören nur diejenigen Personen, die durch einen staatlichen Ermächtigungsakt als Urkundspersonen bestellt worden sind (ebenso BGH, Beschluß vom 9. Juli 1980 - V ZB 6/80 - in BGHZ 78, 36 ). - BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts
- BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88
Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit
- OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 383/16
Berichtigung des Grundbuchs bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht und …
- BayObLG, 09.11.1995 - 2Z BR 85/95
Übereinstimmung von Eintragungsantrag und Eintragungsbewilligung
- OLG Zweibrücken, 01.03.1982 - 3 W 12/82
Formbedürftigkeit einer Auflassungsvollmacht
- BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 2 Z 77/88
Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines durch Vertrag zugunsten Dritter …
- BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 105/95
Auslegung einer Eintragungsbewilligung
- BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 124/86
Grundstücksbezeichnung in sachlichrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht
- OLG Düsseldorf, 10.08.1988 - 3 Wx 331/88
Keine Freigabeerklärung des Notars als Testamentsvollstrecker durch Eigenurkunde
- OLG Schleswig, 02.10.1997 - 2 W 70/97
Rechtsfolgen der Falschbezeichnung eines verkauften Grundstücks in der …
- BayObLG, 30.08.1989 - BReg. 2 Z 40/89
Anspruch auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV) eines …
- BayObLG, 28.05.1982 - RReg. 1 Z 166/81
Zum Vorkaufsrecht nach dem Bayer. Almgesetz
- LG Kempten, 06.05.1983 - 4 T 456/83
Zur Form der Notarermächtigung zur Änderung der Eintragungsbewilligung
- LG Aachen, 22.04.1982 - 3 T 10/82
Nachträgliche Änderung einer notariell beglaubigten Erklärung
Rechtsprechung
BGH, 22.09.1980 - II ZR 204/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme der Sonderverjährung für die vor der Umwandlung entstandenen Gesellschaftsverbindlichkeiten durch einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter - Erhebung von Einwendungen durch einen Gesellschafter die der Gesellschaft auf Grund eines Urteils nicht mehr ...
- Juristenzeitung
Keine Sonderverjährung für den ausgeschiedenen, aber in der Komplementär GmbH weiter geschäftsführenden Gesellschafter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 78, 114
- NJW 1981, 175
- ZIP 1980, 997
- MDR 1981, 208
- DB 1980, 2231
- JR 1981, 118
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.12.1978 - II ZR 235/77
Mängelbeseitigungspflicht auch des persönlich haftenden Gesellschafters; …
Auszug aus BGH, 22.09.1980 - II ZR 204/79
Der ehemalige persönlich haftende Gesellschafter, der bei Umgestaltung der Handelsgesellschaft in eine GmbH & Co. KG Kommanditist wird und als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH die Geschäfte der Gesellschaft weiterführt, kann wegen seiner unbeschränkten Haftung für die vor der Umwandlung entstandenen Gesellschaftsverbindlichkeiten nicht die Sonderverjährung des § 159 HGB in Anspruch nehmen (teilweise Abweichung von BGHZ 73, 217).Der Beklagte mußte daher wie jeder der Gesellschaft angehörende Gesellschafter zunächst einmal die Unterbrechung der Verjährung, die der Kläger durch Klage gegen die (noch nicht umgewandelte) Gesellschaft im Juli 1972 erhoben hatte, gegen sich gelten lassen (Urt. v. 11.12.78 - II ZR 235/77 = BGHZ 73, 217, 223/224; soweit der Senat in diesem Urteil - S. 222 unter 3 - für den gleichliegenden Fall in allerdings nicht entscheidungserheblichen Ausführungen nebenher eine fünfjährige Verjährungsfrist zugunsten des Gesellschafters angenommen hatte, ist das nicht aufrechtzuerhalten).
- BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64
Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller …
Auszug aus BGH, 22.09.1980 - II ZR 204/79
Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach der ausgeschiedene Gesellschafter ein nach seinem Ausscheiden gegen die Gesellschaft ergangenes rechtskräftiges Urteil nicht gegen sich gelten zu lassen braucht (BGHZ 44, 229, 233), kann der Beklagte nichts für sich herleiten. - BGH, 06.06.1968 - II ZR 118/66
Verjährungseinrede des ausgeschiedenen Gesellschafters (OHG)
Auszug aus BGH, 22.09.1980 - II ZR 204/79
Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt (BGHZ 50, 232, 236), daß diese Vorschrift einem anerkennenswerten Bedürfnis des ausgeschiedenen Gesellschafters Rechnung trägt, seine Nachhaftung zeitlich zu begrenzen.
- BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10
Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten …
aa) Die Hemmung der Verjährung gegenüber der Gesellschaft erfasst nach § 129 HGB grundsätzlich auch die akzessorische Haftung der Gesellschafter (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1978 - II ZR 235/77, BGHZ 73, 217, 223 f; vom 22. September 1980 - II ZR 204/79, BGHZ 78, 114, 119 f; vom 22. März 1988 - X ZR 64/87, BGHZ 104, 76, 81 f; vom 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, BGHZ 139, 214, 217 f [jeweils zur Verjährungsunterbrechung]; vgl. auch BGH…, Urteil vom 3. April 2006 - II ZR 40/05, ZIP 2006, 994 Rn. 15;… vom 12. Januar 2010 - XI ZR 37/09, WM 2010, 308 Rn. 41 f;… vom 29. November 2011 - X ZR 23/11, ZIP 2012, 698 Rn. 12). - BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16
Substantiierte Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten durch den …
Von dieser einschränkenden Auslegung ist jedoch dann abzusehen, wenn der ursprünglich persönlich haftende Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft bei der Umgestaltung der Handelsgesellschaft in eine GmbH & Co. KG Kommanditist wird und als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH die Geschäfte der Gesellschaft weiterführt (BGH, Urteil vom 22. September 1980 - II ZR 204/79, BGHZ 78, 114, 120 f.). - BGH, 12.09.2019 - IX ZR 262/18
Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten; Tatsächlicher …
Insbesondere wirkt eine Hemmung der Verjährung der Gesellschaftsschuld zu Lasten des Gesellschafters (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1978 - II ZR 235/77, BGHZ 73, 217, 223 ff; vom 22. September 1980 - II ZR 204/79, BGHZ 78, 114, 119 f; jeweils zur Verjährungsunterbrechung gegenüber der KG; vom 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, BGHZ 139, 214, 217 f; vgl. auch BGH…, Urteil vom 12. Januar 2010 - XI ZR 37/09, ZInsO 2010, 334 Rn. 41 ff zur GbR;… MünchKomm-HGB/Schmidt, 4. Aufl., § 129 Rn. 8 mwN).
- BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09
BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden …
aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 139, 214, 217 f.; vormals schon BGHZ 73, 217, 224 f.; 78, 114, 119 f.; 95, 330, 332 f.) und der herrschenden Ansicht in der Literatur (…siehe etwa MünchKommHGB/K. Schmidt, 2. Aufl., § 128 Rn. 3 und § 129 Rn. 7;… Hillmann in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., Bd. 1, § 129 Rn. 4, jeweils m.w.N.;… Boesche in Oetker, HGB, § 129 Rn. 4; vgl. auch Brandes in FS für Stimpel, S. 105, 117) stimmt die Gesellschafterhaftung grundsätzlich und gerade auch hinsichtlich aller Einwendungen oder Einreden - zugunsten und zuungunsten des Gesellschafters - mit der jeweiligen Gesellschaftsverbindlichkeit überein. - BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05
Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers
Der Bundesgerichtshof (22. September 1980 - II ZR 204/79 - BGHZ 78, 114, 119) lehnte schon die analoge Anwendung der Verjährungsvorschrift des § 159 HGB auf die Fälle des § 28 HGB ab.Nach der früheren Fassung des § 28 HGB galt zwar insoweit die fünfjährige Sonderverjährung weder unmittelbar noch analog (vgl. dazu BGH 22. September 1980 - II ZR 204/79 - BGHZ 78, 114, 119), so dass sie insoweit nicht auf ein Jahr verkürzt werden konnte.
- BGH, 21.03.1983 - II ZR 113/82
Umfang des Gutglaubenschutzes bei Unterbleiben einer Voreintragung
Mit Rücksicht darauf spielt es hier keine Rolle, daß, wie der Senat in BGHZ 78, 114, 117 erwogen hat, die Regelung des § 176 HGB "vielfach als überzogen streng" empfunden wird. - OLG Hamm, 14.01.2010 - 28 U 151/09
Haftung der Mitglieder einer Partnerschaftsgesellschaft für anwaltliche …
Eine Hemmung der Verjährung einer Gesellschaftsschuld wirkt auch zu Lasten des Gesellschafters, der zu dieser Zeit der Gesellschaft angehört (vgl. BGHZ 73, 217, 223 f.; BGHZ 78, 114, 120; BGH, Urteil vom 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, NJW 1998, 2972 unter II 2 a;… Palandt/Ellenberger, aaO, § 204 Rn. 12;… Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 204 Rn. 4;… Staudinger/Peters, BGB [2004], § 204 Rn. 12;… Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 129 Rn. 2;… Hillmann in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 129 Rn. 4;… Fahrendorf in: Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl., Rn. 1159). - BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 88/05
Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers
Der Bundesgerichtshof (22. September 1980 - II ZR 204/79 - BGHZ 78, 114, 119) lehnte schon die analoge Anwendung der Verjährungsvorschrift des § 159 HGB auf die Fälle des § 28 HGB ab.Nach der früheren Fassung des § 28 HGB galt zwar insoweit die fünfjährige Sonderverjährung weder unmittelbar noch analog (vgl. dazu BGH 22. September 1980 - II ZR 204/79 - BGHZ 78, 114, 119), so dass sie insoweit nicht auf ein Jahr verkürzt werden konnte.
- BFH, 14.10.2003 - VIII R 81/02
Verrechenbar Verlust bei Wechsel der Gesellschafterstellung
Abgesehen davon, dass seine Einstandspflicht unter einer doppelten Nachhaftungsbegrenzung steht (Fünfjahresgrenze sowie Klageerhebung oder gleichstehende Maßnahme;… vgl. Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 30. Aufl., § 160 Rz. 2 ff.) und diese --entgegen der früheren Rechtslage (dazu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. September 1980 II ZR 204/79, BGHZ 78, 114)-- selbst dann zu beachten ist, wenn der Gesellschafter nach der Beteiligungsumwandlung geschäftsführend tätig wird (§ 160 Abs. 3 Satz 2 HGB; zur zeitlichen Anwendung vgl. Art. 35 und 36 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch), hat die Vorinstanz verkannt, dass der erweiterte Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG weder auf die Nachhaftung des Kommanditisten analog § 159 HGB a.F. (…dazu Baumbach/Hopt, a.a.O., § 159 Rz. 1) noch auf § 160 HGB n.F. Bezug nimmt. - BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 387/90
Nachhaftung des ehemaligen Komplementärs - Sozialplanansprüche
Dasselbe gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für den persönlich haftenden Gesellschafter einer KG, der die Gesellschaft nicht verläßt, sondern als Kommanditist der Gesellschaft verbunden bleibt, sofern er nicht die Geschäfte der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH weiterführt (BGHZ 78, 114 = AP Nr. 1 zu § 159 HGB; BGH Urteil vom 19. Mai 1983 - II ZR 49/82 - AP Nr. 6 zu § 128 HGB).Diese Grundsätze gelten auch für Dauerschuldverhältnisse, wobei die Einzelheiten vom Bundesgerichtshof und vom Bundesarbeitsgericht unterschiedlich beurteilt worden sind (BGHZ 70, 132 [BGH 19.12.1977 - II ZR 202/76] = AP Nr. 2 zu § 128 HGB; BGHZ 78, 114 = AP Nr. 1 zu § 159 HGB; BGH Urteil vom 19. Mai 1983 - II ZR 50/82 - AP Nr. 5 zu § 128 HGB; BGH Urteil vom 19. Mai 1983 - II ZR 49/82 - AP Nr. 6 zu § 128 HGB; BGH Urteil vom 19. Mai 1983 - II ZR 207/81 - AP Nr. 7 zu § 128 HGB; BGH Urteil vom 25. September 1989 - II ZR 259/88 - AP Nr. 19 zu § 17 BetrAVG; BAG Urteil vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 189/76 - AP Nr. 1 zu § 128 HGB; BAGE 42, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB; BAG Urteil vom 28. November 1989 - 3 AZR 818/87 - AP Nr. 10 zu § 161 HGB).
- BGH, 25.09.1989 - II ZR 259/88
Versorgungsansprüche eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers
- OLG München, 12.05.2009 - 5 U 5207/08
Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters einer Personengesellschaft für …
- BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert - …
- BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 57/97
Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG
- BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87
Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft
- BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens
- BGH, 19.05.1983 - II ZR 49/82
Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters, der …
- BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 593/96
Nachhaftung des früheren Geschäftsführers
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
Insolvenzschutz für eine Betriebsrente - Eintritt des Sicherungsfalls beim …
- BGH, 04.07.1983 - II ZR 235/82
Rechtshängigkeit und Unterbrechung der Verjährung bei mehreren Klagegründen; …
- BFH, 13.12.1994 - VII R 54/94
Verjährung des Anspruchs gegen den ehemaligen Komplementär
- BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 351/90
Nachhaftung des ehemaligen Komplementärs - Sozialplanansprüche - Forderungen aus …
- OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 142/06
Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Gesellschafters einer OHG
- OLG Stuttgart, 01.08.2019 - 7 U 55/18
Zweigliedrige Kommanditgesellschaft: Verjährung von Ansprüchen gegen einen …
- BGH, 19.05.1983 - II ZR 207/81
Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Dauerschuldverhältnisse
- OLG Rostock, 21.07.2000 - 3 U 94/99
Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung des Mietzinses sowie auf …
- BGH, 17.01.1983 - II ZR 259/81
Umfang der Beschränkung der Haftung des Verfrachters
- LG Neuruppin, 20.11.2007 - 5 O 184/06
Anspruch auf Rückzahlung von DDR-Wohnungsbaudarlehen: Nachhaftung der Gemeinde …
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 595/89
Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der …
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 594/89
Insolvenzschutz der Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der …
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 597/89
Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn Sicherungsfall …
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 596/89
Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der …
- BGH, 19.09.1984 - IVa ZR 165/82
Verbot geschäftsmäßiger Besorgung fremder Steuerangelegenheiten - …
Rechtsprechung
BayObLG, 13.03.1980 - RReg. 1 St 535/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung
Kein schwerer Diebstahlsversuch bei nur versuchtem Öffnen mit einem Werkzeug
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
Voraussetzungen des besonders schwerer Falls des (versuchten) Diebstahls
Papierfundstellen
- NJW 1980, 2207
- JR 1981, 118
- BayObLGSt 1980, 26
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85
Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls
Er ist aber im Anschluß an frühere eigene Entscheidungen (NJW 1983, 2712; Vorlegungsbeschluß vom 18. April 1984 - 2 Ss 39/84 - 45/84 II; vgl. auch OLG Düsseldorf - 5. Strafsenat - MDR 1985, 160) mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (NJW 1980, 2207 = JR 1981, 118 mit ablehnender Anmerkung Zipf) und dem Oberlandesgericht Stuttgart (NStZ 1981, 222; OLGSt § 243 StGB S. 21) der auch im Schrifttum vertretenen Meinung, daß das Regelbeispiel "Einbrechen" (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB) auch beim versuchten Diebstahl nur eingreife, wenn das qualifizierende Merkmal im Sinne einer Vollendung des Einbruchs erfüllt sei (…vgl. z.B. Lackner StGB 16. Aufl. § 46 Anm. 2 b dd;… Eser in Schönke/Schröder StGB 21. Aufl. § 243 Rdn 44; Lieben NStZ 1984, 538). - BayObLG, 13.05.1997 - 2St RR 52/97
Versuchter schwerer Diebstahl - Regelbeispiel des Entwendens einer durch …
Der BGH hat in dieser Entscheidung und seiner früheren Entscheidung (NStZ 1984, 262, 263) nur ausgesprochen, daß das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB - Einbruch - beim versuchten Diebstahl bereits durch den Beginn der Ausführung des Erschwerungsgrundes verwirklicht ist (anders früher BayObLGSt 1980, 26 ff.). - BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81
Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen …
Wie das Landgericht zutreffend ausführt, kann auch der Versuch des Diebstahls der Strafschärfung des § 243 StGB unterliegen, wenn der Täter einen der dort angeführten Erschwerungsgründe verwirklicht hat (ebenso BayObLG NJW 1980, 2207 = …
- BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
"Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des …
Diese Auffassung wird in der Tat neuerdings von einigen Oberlandesgerichten vertreten (BayObLG NJW 1980, 2207 - … - BGH, 07.05.1985 - 2 StR 48/85
Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung eines Erschwerungsgrundes des …
Entgegen der Auffassung einiger Oberlandesgerichte (BayObLGSt 1980, 26; OLG Stuttgart NStZ 1981, 222 und OLG Düsseldorf NJW 1983, 2712 [OLG Düsseldorf 07.07.1983 - 2 Ss 254/83]) ist nicht notwendig, daß er sich bereits den Zugang in den umschlossenen Raum verschafft hat. - OLG Köln, 31.03.1981 - 1 Ss 122/81 Hingegen hat die Strafkammer, wie geboten, eigenständig die zum Strafmaß gehörende Frage geprüft (vgl. BGHSt 23, 254 ; BayObLG JR 1981, 118 m. Anm. Zipf;… Lackner, 13. Aufl., § 46 StGB , Anm. 2 b) dd); Eser in Schönke-Schröder, § 243 StGB , Rdn. 2), ob jeweils ein besonders schwerer Fall vorliegt.
- OLG Stuttgart, 23.01.1981 - 1 Ss (25) 866/80 "Ein Regelbeispiel des (versuchten) Diebstahls in einem besonders schweren Fall (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB ) liegt nicht vor, wenn der Täter lediglich versucht, in einen umschlossenen Raum einzubrechen, um dort zu stehlen (im Anschluß an BayObLG, NJW 1980, 2207).«.